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1*Mitgliedschaften


Ordentliches Mitglied

Kann jeder Koch, Köchin, Küchenkonditor und Küchenmetzger werden, wenn sie die ordentliche Mitgliedschaft des Verbandes der Köche Deutschland e.V. besitzt.

Andernfalls entscheidet der Vorstand über eine Aufnahme. Ein schriftlicher Aufnahmeantrag ist in jedem Fall vorzulegen.


Außerordentliche Mitglieder

Als außerordentliche Mitglieder können Personen, Firmen oder Körperschaften

aufgenommen werden. Sie sind nicht stimmberechtigt und nicht in den Vorstand wählbar.


Auszubildende

Nach bestandener Gesellenprüfung erhalten die

Auszubildenden ohne weiteres die ordentliche Mitgliedschaft, Bis zu diesem Zweitpunkt sind

Auszubildenden grundsätzlich beitragsfrei zu führen, können an allen Vereinseinrichtungen

und Veranstaltungen teilnehmen. Bei Veranstaltungen, Fahrten und Lehrgängen usw.

werden nach Möglichkeit finanzielle Ermäßigungen gewährt.

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